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Die von der Verwaltung vorgelegte Vorlage ´Radverkehrsanlage vom Panoramaradweg zum Ruhrtalradweg´ enthält bereits im Grundsatz gravierende Mängel und auch im Detail sind erhebliche Ungenauigkeiten feststellbar.

Einige der schwerwiegenden Kritikpunkte sollen hier einmal im Detail dargelegt werden:

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Bürgerbeteiligung

Am 22.12.2020 haben sich zwei maßgebliche politische Parteien auf die

 

KOOPERATIONSVEREINBARUNG ZWISCHEN CDU UND BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN FÜR ESSEN

 

verständigt.

 

Auf Seite 11 dieser Vereinbarung wird festgehalten:

 

„Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung

Wir treten ein für moderne Formate der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und beauftragen die Verwaltung, dafür angemessene Qualitätskriterien zu entwickeln.“

 

Allerdings scheint bei diesem Projekt die Verwaltung den Standpunkt

 

Die immer noch beste Bürgerbeteiligung ist keine Bürgerbeteiligung !

 

zu vertreten, denn bis heute (Stand 29.07.2022) fand in keinster Weise weder eine Bürgerbeteiligung noch eine einfache Bürgerinformation von Seiten der Verwaltung der Stadt Essen statt!

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Grundsätzliches zu Fahrradstraßen

 

Der Essener RadEntscheid

Gemäß dem in der Vorlage zitierten ´Essener RadEntscheid´ soll durch Fahrradstraßen der Alltagsradverkehr gefördert werden (Erstes Ziel des RadEntscheids).

Über die hier geplante Radverkehrsanlage fließt aber zu über 95% der Freizeitradverkehr und das bedeutet: während der Werktage ist kein nennenswerter Alltagsradverkehr festzustellen, lediglich an den Wochenenden fahren vermehrt Freizeitradfahrer.

Die Radverkehrsanlage dient somit nur dem Freizeitradverkehr an Wochenenden und das widerspricht den Zielen des RadEntscheids.

Selbst in der Vorlage wird festgehalten, dass die Radwegeverbindung schwerpunktmäßig dem Freizeitradverkehr dienen soll (Seite 10, Mitte).

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Voraussetzungen für die Errichtung von Fahrradstraßen

Zur Errichtung von Fahrradstraßen sind dagegen strenge Voraussetzungen zur erfüllen bzw. zu überprüfen:

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 15.11.2021 (VwV-StVO 2021) dürfen Fahrradstraßen nunmehr nur auf Straßen

  • mit einer hohen Fahrradverkehrsdichte,

  • mit einer zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte,

  • mit einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder

  • mit lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr

 

errichtet werden.

 

Alle diese aufgeführten Punkte sind für die hier geplante Radverkehrsanlage definitiv zu verneinen!

 

Weiterhin fehlt in der Vorlage der konkrete Nachweis einer (permanenten) hohen Fahrradverkehrsdichte, z.B. durch eine durchgeführte, belastbare Verkehrszählung incl. einer Ortsbegehung mit allen Beteiligten.

 

Ebenfalls fehlt eine ganz konkrete Aufstellung über die Unfallhäufigkeit bzw. die Unfalltypen die sich mit Radfahrern in der jetzigen Situation ergeben haben und die für die Errichtung einer Fahrradstraße sprechen würden.

 

Selbst in der Vorlage heißt es auf Seite 11 unmissverständlich:

 

Im März 2022 wurden die Fuß- und Radverkehrsverbände ein weiteres Mal beteiligt.

In Ihrer Stellungnahme vom 26.04.2022 lehnen diese die Planung ab. Die Ablehnung wird damit begründet, dass die Planung nicht den beschlossenen Zielen des RadEntscheids entspricht.“

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Parkplätze

Die Zahl der in den betroffenen Straßen erfassten Parkplätze und der daraus resultierende geplante Wegfall von Parkplätzen durch den Aufbau der Fahrradstraße wurde durch sehr grobe Schätzungen und nicht durch konkrete Zählungen zu verschiedenen Tageszeiten erfasst.

Darüber hinaus wurden wesentliche Tatsachen einfach ignoriert:

 

  • Neubau der Grundschule mit einer Aula mit bis zu 200 Plätzen im Mintarder Weg.
    In dieser Aula sollen neben den Schulveranstaltungen weitere Veranstaltungen der Kettwiger Sportvereine und kulturelle Events stattfinden.
    Ein Wegfall von Parkplätzen würde die Durchführung solcher Veranstaltungen unmöglich machen.
     

  • Wenn die Kita im Mintarder Weg wieder eröffnet wird, entsteht ein weiterer Parkplatzbedarf, der nicht berücksichtig wurde.
     

  • Im Mintarder Weg entstehen neue Wohnanalgen mit ca. 26 Wohneinheiten.
    Wenn man davon ausgeht, dass jede Mieter-/Eigentümer-Partei 1-2 PKWs besitzt, wird das Parkplatzproblem dort noch einmal erheblich verschärft.
     

  • Weiterhin würden Parkplätze für die Arztpraxen weg fallen.
    Kann man unseren älteren Mitbürger*innen wirklich zumuten, mehrere 100 m zur Praxis zu laufen?
     

  • Und selbst die Fahrradfahrer würden unter dieser Planung leiden: an den Wochenenden sieht man zahlreiche Fahrzeuge mit Kennzeichen aus anderen Städten mit Fahrradträgern, die in den betroffenen Straßen parken und den Anwohnern die Parkplätze wegnehmen.
    Dann werden die Fahrräder ´aktiviert´ und entlang der Ruhr gefahren.
    Hier kann man natürlich argumentierten, dass diese ´Auto-Radfahrer´ irgendwo in der Kettwiger Innenstadt selber parken sollen und sich dann durch den Verkehr zur Ruhr durchschlagen sollen.
     

  • Weiterhin existiert in Kettwig vor der Brücke eine überregional bekannte und genutzte ´Hundewiese´ (die dankenswerter Weise von privater Seite zur Verfügung gestellt wird).
    Hier treffen sich dutzende Kettwiger und mit dem PKW aus den umliegenden Städten anreisende Hundefreunde, um mit ihren Lieblingen spazieren zu gehen.
    Soll hier ein gleichberechtigter, sehr wichtiger Freizeitbedarf zugunsten von Freizeitradfahrern stark eingeschränkt oder sogar unterbunden werden?

 

Fazit:

Eine wirklich durchgeführte, belastbare Zählung und Überprüfung der Parkplatzsituation zu verschiedenen Tageszeiten hat von Seiten der Verwaltung nie stattgefunden.

 

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Busverbindungen

Durch die geplante Radverkehrsanlage werden auch Haltestellen der Busverbindungen verändert bzw. verlegt.

Auf S.11, Punkt 8 der Vorlage wird zwar erwähnt, dass die Ruhrbahn keine Bedenken gegen die Planung hat.

Leider fährt aber die Ruhrbahn gar nicht durch Kettwig vor der Brücke, denn die Linien 772 und 774 werden von der Rheinbahn betrieben. Wurde die kontaktiert?

Der Bürgerbus Kettwig fährt ebenfalls durch diesen Stadtteil und hat dort einige Haltestellen. Auch hier stellt sich die Frage nach einer entsprechenden Beteiligung bei der Planung.

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